Krankmeldung (AU) verlängern
Sie sind krankgeschrieben und sehen sich nach Ablauf des Datums der AU noch nicht wieder arbeitsfähig? Dafür müssen Sie nicht in jedem Fall in unserer Praxis wieder persönlich beim Arzt vorstellig werden.
Bitte geben Sie neben Ihren persönlichen Daten auch Ihre noch andauernden Beschwerden an. Die gewünschte Krankmeldung können Sie -nach ärztlicher Prüfung- ab dem übernächsten Werktag nach Ihrer Anforderung in unserer Praxis zur Abholung bereit.
Achten Sie im Krankengeldfall bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit auf einen lückenlosen Nachweis und markieren Sie untenstehendes Feld "Ich beziehe Krankengeld".
Sollten Sie im laufenden Quartal die Praxis noch nicht aufgesucht haben, bringen Sie bitte Ihre Krankenversicherungs-Chipkarte zur Abholung mit. Die Unterlagen liegen 48 Stunden später ab 11 Uhr an der Anmeldung für Sie bereit.
Vielen Dank.