Hinweis
Liebe Patientinnen und Patienten,
ab dem 01.01.2024 ist das elektronische Rezept („E-Rezept“) für gesetzlich versicherte Patienten verpflichtend.
Lediglich Rezepte für Privatpatienten, Heil- und Hilfsmittel und Selbstzahler-Rezepte dürfen weiterhin ausgedruckt werden.
- Ein Rezept kann nur ausgestellt werden, wenn die Krankenkassenversicherungs-Chipkarte im laufenden Quartal schon einmal eingelesen wurde. => Sollten Sie also im laufenden Quartal die Praxis noch nicht aufgesucht haben, bringen Sie bitte Ihre Krankenversicherungs-Chipkarte zur Abholung des Rezeptes mit.
- Ein Wiederholungsrezept kann -nach ärztlicher Prüfung- 48 Stunden nach Bestellung in der Apotheke abgerufen werden.
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Zum Bearbeiten Ihrer Anforderungen vom Wochenende benötigen wir bitte eine längere Bearbeitungszeit. Diese erhalten Sie frühestens am Dienstag.
Wir bitten um Verständnis und um Ihre Rücksicht!
Ihr Praxisteam
E-Rezept
Bitte beachten Sie, das E-Rezepte nur dann ausgestellt werden können, wenn uns
- Ihre Gesundheitskarte vorlag (Quartalsbeginn 01.01./01.04./01.07./01.10.)
- Ohne eingelesene Gesundheitskarte müssen wir Ihre Anforderung leider löschen.
Vielen Dank!
Rezept: E-Rezept und Papierrezept
Rezepte für Dauermedikamente: Bitte geben Sie unten in der Rezeptanforderung das Medikament + Stärke + Einnahmemenge an (z.B. 1-0-0)
- Wiederholungsrezepte können nach ärztlicher Prüfung ab dem 2. Werktag in der Apotheke abgerufen werden.
- Privatrezepte, Rezepte für Heilmittel (z.B. Krankengymnastik) und Rezepte für Hilfsmittel (z.B. Schuh-Einlagen) werden derzeit weiterhin in Papierform erstellt.
- Bei Betäubungsmittel-Rezepten wenden Sie sich bitte zur Anforderung persönlich an unsere Praxis.
- Dringliche Rezeptanforderungen bitte telefonisch oder persönlich vor Ort bestellen.
- Wir bitten von Doppelanfragen in jeglicher Form abzusehen, da dieses unsere Arbeit unnötig verzögert und behindert.
- Bitte berücksichtigen Sie, dass ein Rezept nur erstellt werden kann, wenn die Krankenkassenversicherungs-Chipkarte im laufenden Quartal schon eingelesen wurde. Sollten Sie also im laufenden Quartal die Praxis noch nicht aufgesucht haben, bringen Sie bitte Ihre Krankenversicherungs-Chipkarte zur Abholung des Rezeptes mit. Vielen Dank.
- Informieren Sie sich auch unter der Rubrik Aktuelles über evtl. Ferien- /Urlaubsabwesenheiten unserer Praxis. In dieser Zeit werden Anfragen nicht abgerufen und somit nicht bearbeitet.
Vielen Dank!